Urteil: Zahnarzt darf Vertrag jederzeit kündigen

Posted on Februar 19th, 2010. Written by Skipp.

18204Dienste höhere Art können ohne Frist gekündigt werden

Ein Zahnarzt darf in der Bundesrepublik Deutschland einen Behandlungsvertrag jederzeit auch ohne einen triftigen Grund kündigen. Das geht aus einem aktuellen Urteil des Kammergerichts Berlin hervor, über das die “Monatsschrift für Deutsches Recht” jetzt offiziell berichtet.

Anders liege der aktuelle Fall nur, wenn der behandelnde Mediziner quasi eine entsprechende Monopolstellung besitzt (Aktenzeichen: 20 U 49/07). Das Berliner Gericht wies in dem aktuellen Fall die Klage auf Schadenersatz einer Patientin ab. Der Zahnarzt der Klägerin hatte nach diversen Unstimmigkeiten die Behandlung komplett abgebrochen und den Behandlungsvertrag im Anschluss fristlos gekündigt – es ging in dem aktuellen Vertrag um Anpassen und Kontrolle einer Schiene für das Kiefergelenk der Frau. Die Klägerin machte allerdings geltend, die Kündigung des Mediziners sei zur “Unzeit” und ohne triftigen Grund erfolgt.

Das Berliner Kammergericht ließ seinerseits allerdings offen, ob ein wichtiger Grund für die Kündigung vorgelegen habe – dieser sei dem Gericht zufolge gar nicht erforderlich gewesen. Ein Vertrag über “Dienste höherer Art” könne im Normalfall von beiden Seiten auch ohne einen wichtigen Grund mit sofortiger Wirkung aufgehoben werden.

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Skipp

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