Hebammen-Fehler: Krankenhaus haftet nicht für Schäden
Für die Hebamme haften sie selbst sowie das Klinikum bei dem sie angestellt ist
Mediziner eines Klinikums haften nach einem aktuellen Urteil vom heutigen Mittwoch nicht für Fehler von Hebammen. Dies hat die 2. Zivilkammer (Arzthaftungskammer) des Landgerichts der norddeutschen Stadt Osnabrück am Mittwoch der laufenden Woche entschieden.
Dem aktuellen Urteil zufolge wird eine Hebamme nur für ein Klinikum tätig, nicht aber für den angestellten Mediziner des entsprechenden Kreißsaals. Das bedeutet im Klartext, für einen Fehler der Hebamme sind sie selbst verantwortlich sowie das entsprechende Klinikum, bei dem die Hebamme angestellt ist. Die gesetzliche Krankenkasse eines heute 26-Jahre alten Mannes hatte von einer Medizinerin Schadensersatz verlangt, da der Mann bei seiner Geburt ziemlich schwer verletzt worden war.