Gesetzliche Krankenkasse: Wechsel lohnt sich selbst bei gleichen Beitragssatz
Seit Beginn diesen jahres verlangen alle Krankenkassen in der Bundesrepublik Deutschland den selben Beitragssatz. Dennoch gibt es zwischen den einzelnen Kassen große Unterschiede.
Ein aktueller Test aus der Zeitschrift Finanztest sagt, auf was Versicherte hier in Deutschland besonders achten sollten – schließlich ist der Wechsel in eine andere Krankenkasse keine große Sache mehr.
Seit Anfang des laufenden Jahres gibt es in der gesetzlichen Krankenversicherung in Deutschland einen einheitlichen Beitragssatz. Dieser Beitragssatz beträgt derzeit 15,5 Prozent des sozialversicherungspflichtigen Entgelts jedes Bundesbürgers. Davon entfallen jeweils 7,3 Prozent auf Arbeitnehmer und den entsprechenden Arbeitgeber.
Die übrigen 0,9 Prozent tragen die Arbeitnehmer im Normalfall allein. Im Monat Juli diesen Jahres sinkt der Beitragssatz und 0,6 Prozentpunkte auf dann 14,9 Prozent. Desweiteren können die entsprechenden Krankenkassen aber einen weiteren Zusatzbeitrag für jeden Versicherten erheben, wenn die Krankenkassen mehr Geld benötigen, als der deutsche Gesundheitsfonds ihnen zur Verfügung stellt.
Dieser zusätzliche Beitrag darf allerdings höchstens ein Prozent des Monatseinkommens des versicherten Bürgers betragen. Die entsprechenden Versicherte zahlen den Zusatzbetrag an die Krankenkassen allein, Arbeitgeber beteiligen sich an diesem Zusatzbeitrag der Kassen nicht. Erhebt jedoch die Krankenkasse einen Zusatzbeitrag, haben Versicherte ein Sonderkündigungsrecht. Bis zum heutigen Tage hat noch keine Krankenkasse einen Zusatzbeitrag festgesetzt.
Über den entsprechenden Beitrag unterscheiden sich die Krankenkassen derzeit noch nicht. Ganz anders sieht das bei den Leistungen der jeweiligen Krankenkasse aus. Neben den gesetzlich festgelegten Leistungen bieten die gesetzlichen Krankenkassen in Deutschland viele Extras an. Dazu gehören sogenannte Mehrleistungen, besondere Versorgungsformen oder auch weitere Wahltarife mit mindestens dreijähriger Bindung.
Bietet die bisherige Krankenkasse ihres Vertrauens den gewünschten Service jedoch nicht, sollten versicherte Bundesbürger ihre Krankenkasse wechseln. Wer mindestens 18 Monate in einer deutschen Krankenkasse versichert war, kann sich ohne irgendwelche Bedingungen für eine andere Krankenkasse entscheiden. Die Kündigungsfrist beträgt bei jeder Kasse lediglich zwei Monate zum Monatsende.
Versicherte Kassenkunden sollten schriftlich ihren Vertrag kündigen und das Schreiben entweder persönlich bei einem Sachbearbeiter abgeben oder per Einschreiben mit der Post schicken. Spätestens zwei Wochen nach Kündigungseingang muss die alte Krankenkasse eine Bestätigung der entsprechenden Kündigung an ihren Versicherten ausstellen. Diese Bestätigung müssen versicherte Bürger dann der neuen Krankenkasse übermitteln. Der Wechsel ist perfekt, wenn die neue Krankenkasse rechtzeitig eine Mitgliedsbescheinigung für den neuen Versicherten ausstellt.
This entry was posted on Samstag, Mai 23rd, 2009 at 10:40 and is filed under Krankenversicherung, News. You can follow any responses to this entry through the RSS 2.0 feed. You can leave a response, or trackback from your own site. You can leave a response, or trackback from your own site.