Baden Württemberg: ab 1. März keine Alkohol mehr nach 22 Uhr
Bundesland Baden-Württemberg in der Vorreiterrolle
Ab den 1. März des laufenden Jahres gibt es an Tankstellen, Kiosken und Supermärkten in dem deutschen Bundesland Baden-Württemberg von 22 Uhr abends bis 5 Uhr am Morgen keinen Alkohol mehr zu erwerben. Als deutschlandweit erstes Land führt der Südwesten ein nächtliches Verkaufsverbot für Alkohol ein, wie das zuständige Landesinnenministerium am Freitag der aktuellen Woche in Stuttgart erklärte. Es soll den Alkoholmissbrauch und damit Gewalt und Aggression in dem Bundesland möglichst weit eindämmen und die Sicherheit auf den Straßen erhöhen.
Der zuständige Innenminister Heribert Rech (CDU) erklärte in einer aktuellen Stellungnahme vom Freitag: “Wir müssen den nächtlichen Alkoholgelagen und damit der Aggression und Gewalt ein Ende setzen.” Nächtliche Alkoholgelage in der Öffentlichkeit seien sehr häufig Ursache für Schlägereien und andere gewalttätige Straftaten, so der Politiker weiter am heutigen Vormittag.
Ausgenommen von dem aktuellen Verbot sind laut dem zuständigen Ministerium Hofläden, Verkaufsstellen von landwirtschaftlichen Betrieben und entsprechende Genossenschaften sowie die Terminals von Verkehrsflughäfen. Die entsprechenden Regierungspräsidien können allerdings weitere Ausnahmen, zum Beispiel bei Festen und Märkten erlassen. Der Verkauf alkoholischer Getränke in Gaststätten und Kneipen wird durch das aktuelle Verkaufsverbot nicht berührt.